Als Mohammed bereits neun Ehefrauen und zahlreiche Konkubinen hatte, erteilte Allah ihm eine Sondererlaubnis, mit der er alle Ehefrauen haben konnte, die er sich wünschte:
„O Prophet, Wir haben dir die Ehefrauen erlaubt, denen du die Brautgabe gezahlt hast, sowie die Sklavinnen in deinem Besitz, die Allah dir aus der Beute gegeben hat. Die Töchter deines Onkels väterlicherseits und die Töchter deiner Tanten väterlicherseits, die Töchter deines Onkels mütterlicherseits und die Töchter deiner Tanten mütterlicherseits, die mit dir ausgewandert sind, und jede gläubige Frau, die sich dem Propheten anbietet, sofern der Prophet sie heiraten will. Dies ist ein Vorrecht, das dir vorbehalten ist und nicht für die (anderen) Gläubigen gilt. Wir wissen wohl, was Wir ihnen hinsichtlich ihrer Ehefrauen und der Sklavinnen in ihrem Besitz auferlegt haben, damit für dich keinerlei Bedrängnis besteht. Allah ist vergebend, barmherzig.“ (Koran 33:50).
Diese Begebenheit wird auch in den folgenden Hadithen durch Aischas vorlauten Mund beschrieben:
Sahih Muslim, Buch 8, Nummer 3453
Aischa (möge Allah mit ihr zufrieden sein) berichtet:
Ich war eifersüchtig auf die Frauen, die sich dem Gesandten Allahs (Friede sei mit ihm) anboten, und sagte dies auch. Als dann Allah, der Erhabene, der Ruhmreiche, dies offenbarte: „Du kannst jede von ihnen haben und nehmen, wen du willst; und wenn du eine von denen begehrst, die du beiseitegestellt hast (wird dir keine Sünde angelastet)“ (33:51), sagte ich, Aischa: „Mir scheint, dein Herr beeilt sich, jeden deiner Wünsche zu erfüllen.“
Sahih Bukhari, Band 7, Buch 62, Nummer 048
Hišām hatte seinen Vater erzählen hören:
Hawlah, die Tochter Hakīms, gehörte zu den Frauen, die sich dem Propheten selbst schenkten. Da sagte Aischa:
„Meint ihr nicht, dass eine Frau sich schämen sollte, sich einem Mann zu schenken? Doch als herabkam: O Prophet, Wir haben dir die Ehefrauen erlaubt, denen du die Brautgabe gezahlt hast, sowie die Sklavinnen in deinem Besitz, die Allah dir aus der Beute gegeben hat. Die Töchter deines Onkels väterlicherseits und die Töchter deiner Tanten väterlicherseits, die Töchter deines Onkels mütterlicherseits und die Töchter deiner Tanten mütterlicherseits, die mit dir ausgewandert sind, und jede gläubige Frau, die sich dem Propheten anbietet, sofern der Prophet sie heiraten will. Dies ist ein Vorrecht, das dir vorbehalten ist und nicht für die anderen Gläubigen gilt. Wir wissen wohl, was Wir ihnen hinsichtlich ihrer Ehefrauen und der Sklavinnen in ihrem Besitz auferlegt haben, damit für dich keinerlei Bedrängnis besteht. Allah ist vergebend, barmherzig. (33:50), rief ich aus: ‚O Gesandter Gottes, denkt dein Herr an nichts anderes, als sich zu beeilen, deinen Wünschen entgegenzukommen?‘“
Solche äußerst bequemen „göttlichen Eingriffe“ kommen im Koran recht häufig vor.
Die Araber waren primitive Stämme, die wenigen Regeln und Traditionen folgten. Dennoch hatten sie einen ethischen Kodex, den sie gewissenhaft einhielten. Beispielsweise verzichteten sie während bestimmter heiliger Monate auf Feindseligkeiten. Sie betrachteten Mekka als heilige Stadt und führten keinen Krieg gegen sie. Die Frau eines Adoptivsohns galt als angeheiratete Tochter, und sie heirateten sie nicht. Trotzdem erlaubte „Allah“ Mohammed, Zaynab zu heiraten, die attraktive Ehefrau seines Adoptivsohns:
„…Als Zayd dann keine Beziehung mehr zu ihr hatte, gaben Wir sie dir zur Frau, damit für die Gläubigen kein Hindernis mehr hinsichtlich der Ehefrauen ihrer Adoptivsöhne bestünde, wenn diese keine Beziehung mehr zu ihnen haben. Allahs Befehl muss ausgeführt werden.“ (Koran 33:37).
Siehe zu diesem Thema auch diesen Artikel.
Damals war es auch üblich, dass enge Freunde einen Bund der Brüderlichkeit schlossen und sich als echte Brüder betrachteten. Doch der Prophet setzte sich über jede Regel hinweg, sobald sie zwischen ihm und seinen Interessen oder Wünschen stand.
Abu Bakr und Mohammed hatten sich zu Brüdern erklärt. Wie der folgende Hadith zeigt, hätte Aischa für den Heiligen Propheten also wie eine Nichte sein müssen:
Sahih Bukhari, Band 7, Buch 62, Nummer 37
Überliefert von Ibn ‘Abbas:
Man sagte zum Propheten: „Möchtest du nicht die Tochter Hamzas heiraten?“ Er antwortete: „Sie ist meine Adoptivnichte (die Tochter meines Bruders).“
Sowohl Hamza als auch Abu Bakr waren „Adoptivbrüder“ Mohammeds. Aber Aischa, die Tochter Abu Bakrs, muss in den Augen des Propheten zu schön gewesen sein, als dass er die ethischen Regeln und Traditionen eingehalten hätte. So hatte er keine Skrupel, um ihre Hand anzuhalten, obwohl sie sogar erst sechs Jahre alt war:
Sahih Bukhari, Band 7, Buch 62, Nummer 18
Überliefert von ‘Ursa:
Der Prophet bat Abu Bakr um Aischas Hand zur Ehe. Abu Bakr sagte: „Aber ich bin dein Bruder.“ Der Prophet sagte: „Du bist mein Bruder in der Religion Allahs und Seines Buches, aber sie (Aischa) ist eine rechtmäßige Ehefrau für mich.“
Im folgenden Hadith vertraut Mohammed Aischa an, dass er von ihr geträumt hatte, bevor er ihren Vater um ihre Hand bat.
Sahih al-Bukhari, Band 9, Buch 87, Nummer 140
Überliefert von Ā’išah:
Der Gesandte Allahs sagte zu mir: „Du wurdest mir zweimal (in meinen Träumen) gezeigt, bevor ich dich heiratete. Ich sah einen Engel, der dich in einem Seidentuch trug, und sagte zu ihm: ‚Enthülle sie‘, und siehe da, du warst es. Ich sagte mir: ‚Wenn dies von Allah kommt, dann muss es geschehen.‘ Dann wurdest du mir gezeigt, der Engel trug dich in einem Seidentuch, und ich sagte zu ihm: ‚Enthülle sie‘, und siehe da, du warst es. Ich sagte mir: ‚Wenn dies von Allah kommt, dann muss es geschehen.‘“









